Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln?
1. September 2007 - Nein, auch wenn die Praxis meist ganz anders aussieht und die Polizei oft ein Auge zudrückt. Rein rechtlich gilt das Hindurchfahren durch Kolonnen oder Staus als verbotenes Rechtsüberholen, das innerorts mit 30 Euro und außerorts mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werden kann. Es ist zudem gefährlich, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im toten Winkel leicht übersehen. Ebenfalls verboten: das Vorbeifahren am Stau über die Autobahn-Standspur. Theoretisch erlaubt ist dagegen das Linksüberholen von Fahrzeugen auf der äußersten linken Spur; doch hier bleibt meist nicht genügend Platz. Zur Entlastung der im Sommer häufig hitzegeplagten Motorradfahrer regt der ADAC gesetzliche Lösungen an, die im Stau ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs in Schrittgeschwindigkeit ermöglichen.
Zitat von gixxenopaZur Entlastung der im Sommer häufig hitzegeplagten Motorradfahrer regt der ADAC gesetzliche Lösungen an, die im Stau ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs in Schrittgeschwindigkeit ermöglichen.
Quelle = ADAC !
Helmut
Was a) natürlich wünschenswert wäre und b) mE eh schon lange überfällig ist.Habe allerdings noch von keinem Fall gehört,wo tatsächlich erwischte Biker mit o.g. Sanktionen im nachhinein belangt wurden.Aber scheint ja auch so zu sein,wie es oben schon steht.Die Polizei hat wahrscheinlich sehr wohl ein Einsehen mit uns zweirädrigem Volk.