In Deutschland gibt es keine Verpflichtung, in einem privat genutzten Kraftfahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Es ist jedoch unabhängig davon empfehlenswert, freiwillig eine solche Weste für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitzuführen. Sie erhöht gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die Sicherheit.
Versteht sich eigentlich,nebst den üblichen Utensilien wie Verbandszeug und Warndreieck,Reservekanister etc. von selbst.Zu meiner Schande muß ich aber zugeben,das ich keine Weste im Auto habe
Zitat von SottoNa wie gut das die Dinger nicht wirklich was Kosten,hab ja kein Auto aber mein Vater hat auch 2 Westen im Auto,komischerweise,wurde nen Bekannter,wegen der Neongelben in Östereich zur einer Geldstrafe genötigt,da dort nur Orangene Westen gültig sind oder war dat andersrum,naja.. jedenfalls iser 15 Euro dort losgeworden,weil die Farbe nicht stimmte
Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.
Warnwestenpflicht : Österreich
In Österreich müssen seit dem 1. Mai 2005 Warnwesten sowohl im Fahrzeug mitgeführt als auch im Bedarfsfall getragen werden:
Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden.
Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
Einspurige Fahrzeuge (also z.B. Motorräder) sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Verstöße werden mit einer Geldbuße ab 14,-- € geahndet.