Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm, einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung von maximal 73,6 kW (100 PS).
Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 9,6 kW (13 PS) beträgt.
Geschwindigkeit
Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: in-nerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
Helmpflicht
Für alle Fahrer und Beifahrer von zweirädrigen Fahrzeugen besteht Helmpflicht.
Fahren mit Sozius
Das Fahren mit einem Sozius auf einem Kleinkraftrad (cyclomoteur) und auf einem Motorrad ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit ausgestattet ist und – bei Kleinkrafträdern - der Beifahrer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Autobahnbenutzung
Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 40 km/h.
Besondere Hinweise
Auch tagsüber müssen Kleinkrafträder und Motorräder mit Abblendlicht fahren.