Kleinkraftrad (ciclomotor): zweirädriges, einsitziges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Motorrad (motocicleta): zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, dessen Hubraum 50 ccm übersteigt und technisch bedingt schneller als 45 km/h fahren kann.
Geschwindigkeit
Für Kleinkrafträder beträgt auf allen Straßen die Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Für Motorräder gilt: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Helmpflicht
Sowohl innerorts als auch außerorts besteht Helmpflicht – auch für den Beifahrer.
Fahren mit Sozius
Einsitzige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (ciclomotor) sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Das Fahren mit Sozius auf einem Motorrad (motocicleta; Hubraum mehr als 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h) ist soweit erlaubt, als es laut Eintragung im Fahrzeugschein für das betreffende Kraftrad gestattet ist; außerdem muss eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Mitnahme eines Kindes
Eine Altersbeschränkung gibt es für Beifahrer nicht; jedoch muss bei Kindern von der Körpergröße her ein Erreichen der Fußstützen gewährleistet sein.
Autobahnbenutzung
Die Autobahnbenutzung ist für Kleinkrafträder verboten. Motorräder dürfen die Autobahn benutzen, sofern die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden kann.
Besondere Hinweise
Kleinkrafträder (ciclomotores) dürfen keine Anhänger ziehen.