Kleinmotorräder: einsitzige, einspurige und zweirädrige Fahrzeuge ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis zu 50ccm.
Motorräder: einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm.
Geschwindigkeit
Bei Kleinmotorrädern darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden. Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Wird ein Anhänger mitgeführt, so darf die Höchstgeschwindigkeit außerorts von 60 km/h bzw. von 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht überschritten werden.
Helmpflicht
Es besteht grundsätzlich Helmpflicht.
Fahren mit Sozius
Auf Motorrädern mit Sozius- oder Doppelsitz darf nur eine Person als Beifahrer mitfahren. Er hat rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fußrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf einem behördlich genehmigten Kindersitz befördert werden.
Führer von Kleinmotorrädern dürfen ein höchstens 7 Jahre altes Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen, darf den Fahrer nicht behindern und nicht in der Nähe des Motors angebracht sein.
Autobahnbenutzung
Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 60 km/h erreichen können und dürfen. Kleinmotorräder sind auf Autobahnen nicht zugelassen.
Besondere Hinweise
An Motorräder darf nur ein einachsiger Anhänger angehängt werden. Anhänger dürfen nur an demjenigen Zugfahrzeug mitgeführt werden, das im Anhängerausweis vermerkt ist.
Anhänger an Motorrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1 m breit, 1,20 m hoch und, ab Mitte des Hinterrades des Zugfahrzeuges gemessen, 2,50 m lang sein, sowie maximal 80 kg (bei Anhängern ohne Bremse oder Auflaufbremse) bzw. 120 kg (bei Anhängern mit durchgehender Bremse) wiegen. Nach hinten ist ein Überhang von höchstens 50 cm gestattet (zur Höchstgeschwindigkeit mit Anhängern siehe oben).
Auch tagsüber müssen Motorräder und Kleinmotorräder mit Abblendlicht fahren.
Motorradfahrer dürfen grundsätzlich nicht nebeneinander fahren. Motorräder dürfen nicht rechts neben Fahrzeugkolonnen vorbeifahren.